Konsistorialrat u.ä.
Als Antwort auf: Re: Begriffe aus der Kirchengeschichte von Gerhard König am 27. März 2003 10:50:14:
Hallo Gerhard,
es ist oft schwierig und manchmal unmöglich, Begriffe korrekt zu übersetzen, wenn sie aus dem Zusammenhang gerissen werden, das merkst Du nun ja selbst.
Konsistorialrat hat zwei Bedeutungen: einmal als Titel für jemanden, der Mitglied eines Kosistoriums ist. Das ist die häufigste Verwendung und mein Lexikon gibt folgende Definition an: "höherer Beamter einer evangelischen Kirchenbehörde". Zweitens kann auch das Gremium als solches, nämlich das Konsistorium, als Konsistorialrat bezeichnet werden.
Ähnliches gilt für die Superintendentur. Als erstes denke ich bei diesem Wort an das Büro, die Verwaltungsstelle, aber das Wort kann auch für den Verwaltungsbezirk stehen.
Manchmal finde ich Erklärungen zu solch ausgefallenen Wörtern online im Deutschen Rechtswörterbuch (die Seite mit den Erklärungen zu Konsistoruim u.ä.). Die Hauptseite mit Suchfunktion ist auf http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/frameset.htm (bisher leider nur von I bis Q).
Irene
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Gerhard König,
26.03.2003, 16:59
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26.03.2003, 17:24
- Re: Begriffe aus der Kirchengeschichte -
Gerhard König,
27.03.2003, 10:50
- Konsistorialrat u.ä. -
Irene Kopetzke,
27.03.2003, 11:47
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Gerhard König,
27.03.2003, 18:42
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27.03.2003, 19:14
- Re: Konsistorialrat u.ä. - Gerhard König, 28.03.2003, 10:37
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- Re: Übersetzung - Gerhard König, 28.03.2003, 10:33
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27.03.2003, 19:14
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27.03.2003, 18:42
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Gerhard König,
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