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Lastenausgleichsarchiv

Irene König ⌂, Donnerstag, 10.09.2020, 18:25 (vor 1354 Tagen) @ Eistrach Alexander

Hallo Alexander,

ein wenig Web-Suche hätte dir schon Antworten geliefert. So wurde das Lastenausgleichsgesetz erst 1952 erlassen (daher die Laufzeit der Akten), somit kann der Antrag - logischerweise - nicht 1941 gestellt worden sein.

Wer den Antrag gestellt hat, wirst du sehen, wenn dir die Akte vorliegt. Die Bearbeitungszeit scheint momentan sehr lang zu sein. Wichtig ist, dass du bei der Beantragung deine direkte Abstammung nachgewiesen hast, nur dann bist du zur Einsichtnahme berechtigt.
https://forum.ahnenforschung.net/showthread.php?t=183455&highlight=Lastenausgleich&...

Gruß, Irene


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