Doppelte Staatsbürgerschaft

Irene Kopetzke, Freitag, 05.09.2003, 01:03 (vor 8135 Tagen) @ Gerhard König

Vielleicht kann einer der vielen älteren Mitleser Dir hier Näheres erzählen?

Wenn ich zugebe, daß ich etwas älter bin als Gerhard, darf ich dann auch etwas zu dem Thema schreiben? ;-)

Ich bin nicht ganz davon überzeugt, daß nur "noch die wenigsten deutschen Siedler" die deutsche Staatsbürgerschaft besaßen. Es müssen doch ein paar mehr gewesen sein. Meine Mutter nannte das "Deutsch Untertan" und sie kannte einige Leute aus ihrem Dorf, die die deutsche Staatsbürgerschaft besaßen.

Seit dem 1. Juni 1870 ließ das deutsche Reichsgesetz die doppelte Staatsbürgerschaft zu. Das russische Recht untersagte im Gegensatz dazu eine zweite, fremde Staatsbürgerschaft. Die doppelte Staatsbürgerschaft wurde den Deutschen oft negativ ausgelegt, wie sich denken läßt. So sprach man sich 1916 in einer Dumadebatte über die Enteignungspolitik dahingehend aus, daß "lediglich die deutschen Kolonisten, die vor der Reichsgründung die russische Untertanenschaft erworben hatten, von dem Verdacht freigesprochen werden, planmäßig und zielstrebig für die Herstellung einer deutschen Oberschicht in den russischen Grenzgebieten gearbeitet zu haben". [Quelle: Fleischhauer]


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum