Re: Begriff "kollektive Naturalisierung"

Alexander Eng @, Montag, 15.10.2007, 16:37 (vor 6780 Tagen) @ Gerhard König

Hallo Gerhard,

am 19.05.1943 wurde beschlossen denen die in die Volksliste-Ukraine eingetragenen Personen automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit zu verleihen, so zusagen „kollektive Naturalisierung“.

... wird vom Bundesverwaltungsamt nicht anerkannt, oder?

Es geht um die Anna aus Sibirien, die kämpft um die Anerkennung als Statusdeutsche um nach Deutschland einreisen zu können. Anhand der Anerkennung wird ein Staatsangehörigkeitausweis vom Bundesverwaltungsamt ausgestellt.

Gruß
Alexander


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