Re: EZA Berlin

Stefan Rückling @, Bad Freienwalde (Oder), Montag, 23.05.2016, 16:36 (vor 2925 Tagen) @ Katrin Lemke

Hallo miteinander,

da Kirchenbücher keine Standesamtsbücher sind, gelten beim EZA andere Sperrfristen, nämlich:

Taufen 90 Jahre
Heiraten 70 Jahre
(Sterbefälle unerheblich, da das EZA fast keine Kirchenbücher nach 1945 hat)

Eine Heirat von 1926 ist also freigegeben.

Leider werden Kirchenbücher nach 1874 oft nur noch sehr oberflächlich geführt. Daher wäre es ratsam, auch eine Kopie der standesamtlichen Heiratsurkunde zu besorgen. Die Standesamtsregister von Neidenburg nach 1913 liegen im Standesamt Nidzica, vielleicht geht es auch per e-mail. Dass die Anfrage auf Polnisch sein muß, versteht sich ja von selbst.

Ich sage aber gleich, dass in Deutschland von 1920 bis 1938 in standesamtlichen Heiratsurkunden keine Eltern stehen (in oberflächlich geführten Kirchenbüchern aber oft auch nicht).

Viele Grüße,

Stefan


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum