Re: Konsulat in Kiew
Hallo Gerhard,
Bürger, die in Wolhynien lebten und ihre Staatsbürgerschaft erneuern wollten, mußten z.B. in das Preußische und ab 1871 in das Deutsche Konsulat in Kiew reisen. Diese Reise kostete sehr viel Zeit - wahrscheinlich mehrere Tage - und auch Geld.
Die Aussagen zu den Zeiträumen weichen sehr stark voneinander ab. Bei den Beispiel in unserem VolynWiki galt die Verlängerung nur für ein Jahr.
Die fünf bzw zehn Jahre scheinen sich auf den Eintrag in die Matrikel im zuständigen Konsulat zu beziehen. (Siehe Gesetz über den Erwerb und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit §§ 13, 21)
http://www.verfassungen.de/de/de67-18/staatsbuergerschaft70.htm
Lt Inhaltsbeschreibung des Politischen Archivs des Auswärtigen Amtes (PA AA)zu deren Bestand AB 2 - Matrikel und Passregister des Deutschen Reiches, war dieses Gesetz von ab 1870 bis 1913 gültig.
Beste Grüße
Oliver Block
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- Verlängerung der deutschen Staatsbürgerschaft in Kiew ? -
Ulrich Stark,
29.04.2016, 20:14
- Re: Verlängerung der deutschen Staatsbürgerschaft .. - Ulrich Stark, 30.04.2016, 07:19
- Re: Konsulat in Kiew -
Gerhard König,
30.04.2016, 18:44
- Re: Konsulat in Kiew -
Ulrich Stark,
01.05.2016, 09:11
- Re: Wehrdienst um 1914 - Gerhard König, 01.05.2016, 16:46
- Re: Konsulat in Kiew - Oliver Block, 15.09.2017, 18:50
- Re: Konsulat in Kiew -
Ulrich Stark,
01.05.2016, 09:11
