Re: Konsulat in Kiew

Oliver Block @, Freitag, 15.09.2017, 18:50 (vor 3126 Tagen) @ Gerhard König

Hallo Gerhard,

Bürger, die in Wolhynien lebten und ihre Staatsbürgerschaft erneuern wollten, mußten z.B. in das Preußische und ab 1871 in das Deutsche Konsulat in Kiew reisen. Diese Reise kostete sehr viel Zeit - wahrscheinlich mehrere Tage - und auch Geld.

Die Aussagen zu den Zeiträumen weichen sehr stark voneinander ab. Bei den Beispiel in unserem VolynWiki galt die Verlängerung nur für ein Jahr.

Die fünf bzw zehn Jahre scheinen sich auf den Eintrag in die Matrikel im zuständigen Konsulat zu beziehen. (Siehe Gesetz über den Erwerb und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit §§ 13, 21)

http://www.verfassungen.de/de/de67-18/staatsbuergerschaft70.htm

Lt Inhaltsbeschreibung des Politischen Archivs des Auswärtigen Amtes (PA AA)zu deren Bestand AB 2 - Matrikel und Passregister des Deutschen Reiches, war dieses Gesetz von ab 1870 bis 1913 gültig.

Beste Grüße

Oliver Block


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