Re: Geburtsurkunde aus dem Ausland

Viktor Wir @, Samstag, 18.02.2012, 12:26 (vor 5165 Tagen) @ Gerhard König

Hallo

Urkunden, die im Ausland ausgestellt waren, werden in Deutschland nur dann anerkannt,wenn diese zusätzlich amtlich bestätigt sind, igal ob in Ausland oder in Deutschland. Diese Bestätigung heisst Apostil und kann von einem Notar hier in Deutschland angeleitet werden. Wenn die Urkunde nicht in deutscher Sprache geschrieben ist, brauchen Sie eine notarial beglaubigte Übersetzung dieser Urkunde, die dann einen Apostil braucht.

Freundliche Grüße
Viktor Wir


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