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Re: Geburtsurkunde

Gerhard König ⌂, Freitag, 17.02.2012, 22:17 (vor 5051 Tagen) @ Klaus Dreger

Die Pastoren in Wolhynien waren Amtspersonen, wurden von dem jeweiligem Gouverneur des Gouvernements Wolhynien (1792-1925) oder General-Gouverneur des General-Gouvernements Kiew-Podolien-Wolhynien (1832-1915) in ihrem Amt bestätigt und waren in ihrer Amtszeit befugt Personenstandsunterlagen jeder Art auszustellen.

In dem besagten Jahr 1918 gab es in Wolhynien noch keine Standesämter.

gerhard


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