Re: Kantorat

Irene Kopetzke, Montag, 01.12.2003, 13:12 (vor 7716 Tagen) @ B. Meyer


Als Antwort auf: KIrchspiel, Gemeinde, Kantorat von B. Meyer am 30. November 2003 10:57:12:


Und was ist unter Kantorat zu verstehen? Ein Kantor ist doch ein Kirchenmusiker, oder ?

Heutzutage verstehen wir unter einem Kantor einen Kirchenmusiker, da hast Du Recht. Die Aufgaben waren früher regional durchaus vielschichtiger, wie Jerry schon beschrieben hat. Der Kantor hatte offensichtlich häufig die Aufgaben eines Küsters zu übernehmen (und umgekehrt): den Katechismus predigen, den Kindern Lesen und Schreiben beibringen, das Führen der Kirchenbücher. Weitere ausführliche Begriffserklärungen findest Du online im Deutschen Rechtswörterbuch: http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/frameset.htm

Kantor: Seit 1418 im Sprachgebrauch der Schule für den "Gehilfen eines Schulmeisters", dem der Gesangsunterricht anvertraut ist. Da die kantoralen Funktionen häufig vom "Schulmeister" selbst versehen werden, gelten "Schulmeister" und "Präzeptor" lange als Synonyme für Kantor. ... Verpflichtung zum Schulunterricht in Musik und in anderen wissenschaftlichen Fächern; ... Ein Kantorat kann eine ganze Stadt umfassen (zentrale Kantorei) oder in größeren Städten (Leipzig, Berlin) nur einzelne Stadtteile. Vor allem in kleinen Orten kann es mit dem Küsteramt verbunden sein (siehe Küster).

Küster: Betreuer der kirchlichen Gerätschaften und des Kirchenraums, entsprechend der urkundlichen Überlieferung zunächst vorwiegend als Kanoniker an einem Kapitel belegt, später als dem Laienstand angehörender Kirchendiener, der vielfältige Aufgaben zu erfüllen hat.
dat costerampt belangent: hir schal stets ein köster geholden werden, die der geschickligkeit ist, dat he den catechismum predigen, ok de kinder umb temlicke beloninge schriven und lesen leren und sonst in der kerke sin amt utrichten und dem kerkheren helpen moge (1549) :-)



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