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Begriff "kollektive Naturalisierung"

Gerhard König ⌂, Montag, 15.10.2007, 15:26 (vor 6773 Tagen)

Hallo Mitstreiter,

in diesen Tagen wurde mehrmals von verschiedenen Seiten zu diesem Thema geschrieben.

so wurden fast alle Deutschstämmigen aus Ukraine zweimal eingebürgert

Zu welchem Zeitpunkt und welche Personen sollen diese "erste" Einbürgerung in der Ukraine vorgenommen haben?

Einbürgerung (die kollektive Naturalisierung)

Woher stammt dieser Begriff?

... wird vom Bundesverwaltungsamt nicht anerkannt, oder?

Was soll das Amt anerkennen oder nicht? Hat jemand ein Beispieldokument?

gerhard

Re: Begriff "kollektive Naturalisierung"

Alexander Eng @, Montag, 15.10.2007, 16:37 (vor 6773 Tagen) @ Gerhard König

Hallo Gerhard,

am 19.05.1943 wurde beschlossen denen die in die Volksliste-Ukraine eingetragenen Personen automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit zu verleihen, so zusagen „kollektive Naturalisierung“.

... wird vom Bundesverwaltungsamt nicht anerkannt, oder?

Es geht um die Anna aus Sibirien, die kämpft um die Anerkennung als Statusdeutsche um nach Deutschland einreisen zu können. Anhand der Anerkennung wird ein Staatsangehörigkeitausweis vom Bundesverwaltungsamt ausgestellt.

Gruß
Alexander

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Re: Begriff "kollektive Naturalisierung"

Gerhard König ⌂, Dienstag, 23.10.2007, 01:21 (vor 6766 Tagen) @ Alexander Eng

Hallo Alexander,

danke für Deine Rückmeldung.

am 19.05.1943 wurde beschlossen denen die in die Volksliste-Ukraine
eingetragenen Personen automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit zu
verleihen, so zusagen "kollektive Naturalisierung".

Da mein Großvater mit seiner Familie mit Beginn des 1. Weltkrieges Wolhynien verließ und meine Schwiegereltern, gebürtig aus Ostwolhynien, in den 30er Jahren ihre Heimat verlassen mußten, habe ich mich mit diesem Thema bisher sehr wenig beschäftigt.

Von einer "Volksliste" hörte ich aus anderen Forschungsgebieten. Ist Dir bekannt, ob man diese Liste heute einsehen kann und wenn ja, wo dies möglich ist?

Du schreibst "so zusagen 'kollektive Naturalisierung'". Ist es Deine eigene Übersetzung ins Deutsche oder kannst Du Autoren und deren Artikel aus der Literatur empfehlen?

Aus dem Nachlaß von Pastor Lemke ist bekannt, daß deutsche Familien in den Jahren 1942/43 noch in der Gegend um Shitomir lebten. Die letzten Kirchenbuchaufzeichnungen nahm er in einem kleinen Notizbüchlein ca. Format A5 vor. Er besuchte die Familien und notierte z.B. alle zurückliegenden Geburten. Diese reichen teilweise bis zum Jahr 1925 zurück. Seine Notizen mußte er heimlich machen, da er verfolgt wurde - so die mündliche Überlieferung aus Kanada, wo Herr Lemke verstarb. (siehe Forumeintrag aus 2004)

Diese Beschreibung erscheint mir lt. meinem Verständnis etwas gegensätzlich zu der offiziellen Aufforderung an die verbliebenen deutschen Einwohner, sich in diese "Volksliste" einzutragen.

Es geht um die Anna aus Sibirien, die kämpft um die Anerkennung als
Statusdeutsche um nach Deutschland einreisen zu können.

Dieser Zusammenhang ist mir klar. Wie sie uns bereits schrieb, kann Sie nach Deutschland reisen. Jedoch fehlt ihr die Anerkennung der deutschen Staatsbürgerschaft.

gerhard

Re: Begriff "kollektive Naturalisierung"

Anna Liebert @, Montag, 15.10.2007, 22:39 (vor 6773 Tagen) @ Gerhard König

Hallo Gerhard,

so wurden fast alle Deutschstämmigen aus Ukraine zweimal eingebürgert
Zu welchem Zeitpunkt und welche Personen sollen diese "erste"
Einbürgerung in der Ukraine vorgenommen haben?

Grundlage ist eine deutsche Verordnung vom 19.05.1943,die sich aber
nur bezieht auf ein Teilgebiet der damals von den Deutschen besetzten
Ukraine.Diese deutsche Verordnung galt nur fuer das Teilgebiet der damaligen Ukraine,was die Deutschen als "Reichskommissariat Ukraine" eingerichtet hatte.
Die deutsche Verordnung vom 19.05.1943 nur auf die Volksdeutsche bezog,
die am 21.06.1941 in diesem Reichskommissariat Ukraine ihren Wohnsitz hatten.Diese Personen wurden in die Deutsche Volksliste eingetragen
und haben der deutsche Staatsangehoerigkeit durch die Eintragung in die Deutsche Volksliste Nr.1 und Nr.2 erwarben.Das ist die kollektive Naturalisierung.
Mein Opa Erwin Liebert wurde 1926 in Gottliebsdorf (Wolhynien) geboren.
Und erwarb diese deutsche Staatsangehoerigkeit,weil er am 21.06.1941
in diesem Reichskommissariat Ukraine lebte.
Zweite mal viele Deutschstämmigen aus Ukraine wurde in Warthegau 1943/44
umgesiedelt und eingebuergert (schon individuele Weise).
Mein Opa auch.Und 1945 er wurde repatriiert nach Sibirien,wo wurde mein
Vater geboren.Und wir leben bis jetzt hier in der Verbannung.Weil zur Zeit koennen wir nicht die deutsche Staatsangehoerigkeit meines Opa nachweisen.

Herzlieche Gruesse von eine Wolhynien Deutsche aus Sibirien,
Anna Liebert

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Re: Begriff "kollektive Naturalisierung"

Gerhard König ⌂, Dienstag, 23.10.2007, 02:40 (vor 6766 Tagen) @ Anna Liebert

Hallo Anna,

auch Dir mein Dankeschön für die ausführliche Erklärung. :-) In den zurückliegenden Tagen konnte ich mir etwas dazu anlesen.

Aus Deinem älteren Posting:

mein Opa ... wurde in Warthegau in Litzmannstadt eingebuergert ...
und wurde in EWZ-Liste eingetragen und bekam damit deutsche
Staatsangehoerigkeit. In Bundesarchiv diese Unterlage haben leider
nicht gefunden.

Soweit ich es bisher lesen konnte, hat diese (hier 'zweite') Einbürgerung im Warthegau die höhere Wertigkeit. Nun bist Du in der unglücklichen Situation, daß Dir die nötigen Dokumente fehlen.

Das Bundesarchiv in Berlin-Lichterfelde kann nur einen positiven Bescheid ausstellen, wenn dort im Archiv auch die Unterlagen gefunden werden. Dieses Archiv besitzt aber nur einen Teil der ehemaligen EWZ-Unterlagen.

Zu Kriegszeiten wurden die Archivunterlagen vor der herannahenden Front eilig auf Transporte geschickt. Ein Teil fiel den Amerikanern in die Hände, kam in die USA, wurde dort verfilmt und ging einige Jahre später wieder zurück nach Berlin. Ein anderer Teil ging während des Transportes verloren. Und ein dritter Teil gelangte in die Hände der Roten Armee, kam unter Verschluß und galt viele Jahre als verschollen. Erst mit der Öffnung des sogenannten "Sonderarchives" beim Staatlichen Militärarchiv in Moskau (Webseite in Russisch) wurden die Unterlagen zugänglich. Über die heutigen Benutzungsbedingungen findest Du auf der o.g. deutschen Webseite einige Hinweise.

Vielleicht hast Du die Möglichkeit und kannst nach Moskau reisen. Die Akten über die Einbürgerung von volksdeutschen Umsiedlern sollen insgesamt 50 Bände umfassen und aus den Jahren 1940-1945 sein. (s. Fond 720) Eine schriftliche Anfrage an das Archiv erscheint mir persönlich nicht sehr ratsam zu sein, da die Unterlagen sehr umfangreich sind, die Archivmitarbeiter u.U. kein Deutsch lesen können und eine Suche nicht nur zeitaufwendig sondern auch sehr teuer werden kann.

Wenn eine Reise mit einem längeren Aufenthalt in Moskau nicht möglich ist, könnte für Dich eventuell ein Kontakt mit der Organisation Memorial nützlich sein.

Volksliste der Ukraine ... "kollektive Naturalisierung"

Falls Du hierzu ein Dokument haben solltest, würde ich mich freuen, wenn Du für unsere Webseite eine Kopie zur Verfügung stellen kannst.

Für Deine weitere Suche wünsche ich Dir viel Glück und Geduld.

gerhard

Re: Begriff "kollektive Naturalisierung"

Anna Liebert @, Dienstag, 30.10.2007, 19:09 (vor 6758 Tagen) @ Gerhard König

Hallo Gerhard,

Danke sehr fuer die Hilfe.
Ich denke muss ich nach Moskau in Sonderarchiv reisen.

Volksliste der Ukraine ... "kollektive Naturalisierung"

Leider habe ich hierzu kein Dokument.
Wenn werde ich was gefunden, dann eine Kopie gerne senden werde.

Mit freundliche Gruesse,
Anna

Re: Bitte um Hilfe in Sonderarchiv im Moskau

Anna Liebert @, Donnerstag, 03.04.2008, 18:50 (vor 6602 Tagen) @ Gerhard König

Guten Tag, Gerhard!
Guten Tag alle Freunde!

Ich bin jetzt in Moskau in Sonderarchiv. Ich komme von Sibirien speziel
im Sonderarchiv.

Ich bitte um Hilfe.

Ich weiss nicht wo Einbuergerungsunterlage suchen. Fond 720 habe ich gefunden, aber im welche Opis und im welche Akten weiss ich nicht. :-(


LG
Anna

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