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Re: Statut-Wolhyniendeutsche

Gerhard König ⌂, Freitag, 14.09.2007, 14:28 (vor 6807 Tagen) @ Waldemar Wolff

Hallo Waldemar,

das russische Wort "Устав" hat mehrere Bedeutungen. Es dürfte sich hier um kein Statut handeln, sondern um die Gesetzessammlungen mit den gesammelten Erlässen im Russischen Reich der jeweiligen Jahre.

Im russischsprachigen Netz gibt es mehrere tausende Seiten, die sich auf diese Sammlung "Устав о колониях иностранцев в Империи от 1857 г." beziehen oder diese benennen. Nimm z.B. google.ru und versuche Dich reinzulesen.

NEUTATZ zitiert in seiner Veröffentlichung "Die 'deutsche Frage' ..." ebenfalls aus dieser Gesetzessammlung des Jahres 1857. Nur auf welcher der 478 Seiten? Ausleihen und selbst nachlesen. :-)

Soweit ich es in den letzten 2 Stunden ;-) mir anlesen konnte, handelt sich um einen Erlass "статье Сельский Судебный Устав (Т. XII, ч. II, изд. 1857 г.)". Es geht um Festlegungen für die Landgerichte, die für die Landgemeinden und ~dörfer zuständig waren.

gerhard


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