Statut-Wolhyniendeutsche

Waldemar Wolff @, Donnerstag, 13.09.2007, 13:00 (vor 6807 Tagen)

Hallo Leute,

Im "Statut (Устав) über den Ausländerkolonien im Imperium" vom 1857 waren abgesondert (ausgesondert) Deutsche-Kolonisten, Menoniten, Separatisten und Wolhyniendeutsche.
Kann mir jemand sagen was da über Wolhyniendeutschen geschrieben war?

Waldemar

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Re: Statut-Wolhyniendeutsche

Gerhard König ⌂, Donnerstag, 13.09.2007, 14:19 (vor 6807 Tagen) @ Waldemar Wolff

"Statut (Устав) über den Ausländerkolonien im Imperium" vom 1857

Hallo Waldemar,

wo hast Du von diesem Statut gelesen bzw. wer schreibt darüber?

gerhard

Re: Statut-Wolhyniendeutsche

Waldemar Wolff @, Freitag, 14.09.2007, 12:14 (vor 6806 Tagen) @ Gerhard König

Hallo Gerhard,

schau mal in http://russia.rin.ru/guides/4333.html am Ende des 3. Absatzes:

Свод законов Российской империи "Устав о колониях иностранцев в Империи
от 1857 г." выделял немцев-колонистов, меннонитов, сепаратистов и
волынских немцев.

Später gab es noch viel andere Gesetze (und Änderungen), aber diesen, von 1857, kann ich nicht finden.

Waldemar

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Re: Statut-Wolhyniendeutsche

Gerhard König ⌂, Freitag, 14.09.2007, 14:28 (vor 6806 Tagen) @ Waldemar Wolff

Hallo Waldemar,

das russische Wort "Устав" hat mehrere Bedeutungen. Es dürfte sich hier um kein Statut handeln, sondern um die Gesetzessammlungen mit den gesammelten Erlässen im Russischen Reich der jeweiligen Jahre.

Im russischsprachigen Netz gibt es mehrere tausende Seiten, die sich auf diese Sammlung "Устав о колониях иностранцев в Империи от 1857 г." beziehen oder diese benennen. Nimm z.B. google.ru und versuche Dich reinzulesen.

NEUTATZ zitiert in seiner Veröffentlichung "Die 'deutsche Frage' ..." ebenfalls aus dieser Gesetzessammlung des Jahres 1857. Nur auf welcher der 478 Seiten? Ausleihen und selbst nachlesen. :-)

Soweit ich es in den letzten 2 Stunden ;-) mir anlesen konnte, handelt sich um einen Erlass "статье Сельский Судебный Устав (Т. XII, ч. II, изд. 1857 г.)". Es geht um Festlegungen für die Landgerichte, die für die Landgemeinden und ~dörfer zuständig waren.

gerhard

Re: Statut-Wolhyniendeutsche

Waldemar Wolff @, Freitag, 14.09.2007, 23:18 (vor 6806 Tagen) @ Gerhard König

Danke Gerhard,

ja, ich habe mich da schon ein bischen umgeschaut. Meistens sind das nur Überschriften.

Mir war interessant wie die Wolhyniendeutschen mit ihren nichstaatlichem Charakter ihrer Kolonisation in den Kolonistenkodex geraten waren.

Waldemar

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