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Standesämter

Gerhard König ⌂, Samstag, 04.07.2026, 10:13 (vor 12 Stunden, 15 Minuten) @ Yenny Hoffmann

Moin Yenny,

eine kleine Ergänzung zum Zitat von Ansgar:

In Polnisch-Wolhynien gab es bis 1939 keine Standesämter. Die amtlich zugelassenen Pastoren waren zuständig für die Ausstellung von Personenstandsunterlagen.

In Ost- bzw. Ukrainisch-Wolhynien wurden per Dekret ab 1917 Standesämter eingeführt. Jedoch hat deine Familie lt. deinen bisherigen Angaben hier nicht gelebt.

Gruß, Gerhard


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