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Re: Eheschließung 1922 in Neudorf

Gerhard König ⌂, Freitag, 24.11.2017, 06:26 (vor 2549 Tagen) @ Marcel Dennhardt

Moin Marcel,

du fragst nach einem Kirchenbuch-Jahrgang, der nach dem polnischen Personenstandsgesetz noch innerhalb der Sperrfrist von 100 Jahren ist. In Polen gilt diese Frist für alle Bücher Geburten, Heiraten und Verstorbene.

Wenn das Buch mit den Heiraten von 1922 noch existiert, könnte es im Bestand des Zabuzanski-Archivs in Warschau sein. In diesem Archiv befinden sich die jüngeren Akten, die noch innerhalb der Sperrfrist liegen. Das Archiv gehört zum AGAD in Warschau und ist über die gleiche Adresse vom AGAD erreichbar.

Auskunft wird nur an direkte Nachfahren erteilt. D.h. du mußt in deinem Anschreiben, die Kopie der Geburtsurkunde von deinem Opa mitschicken. Nach Warschau kannst Du in Deutsch schreiben.

Viel Erfolg,
gerhard


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