Heiraten 1916 ohne Einbürgerungsurkunde
Beim Lesen der Zeitschrift "Heimkehr" fand ich im Heft 1/1916 auf der Seite 14 nachfolgende Auskunft vom Fürsorgeverein:
Rückwanderer Fr. St. in Gr. Bl. Das Ihnen für Ihre Heirat noch fehlende russische Zeugnis ist nicht mehr nötig. Da die zurzeit bestehende Grenzsperre für die in Deutschland sich aufhaltenden russischen Untertanen Schwierigkeiten und Mißstände zur Folge hatte, hat der Preußische Herr Minister des Innern auf Grund des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch die russischen Staatsangehörigen bis auf weiteres allgemein von der Beibringung des für die Eheschließung vorgeschriebenen Zeugnisses ihres Heimatstaates befreit. Sie brauchen also mit Ihrer Trauung nicht zu warten, bis Sie Ihre Einbürgerungsurkunde in Händen haben.
Diese Auskunft erschien unter der Rubrik "Briefkasten". Leider sind in den fortlaufenden Heften der Jahre 1916 bis 1924 eine Vielzahl von Personen und Ortschaften nur abgekürzt (siehe obiges Beispiel) abgedruckt worden.
Gerhard
