Meine Mutter Adoline Dreger ist in Wolhynien (Topscha) geboren, sie ist nun leider Ende Januar verstorben. Die Geburtsurkunde von meiner Mutter ist von einen Pastor aus Wolhynien unterschrieben worden.
Nun mein Problem:
Das Amt in unserer Stadt erkennt die Geburtsurkunde nicht an.
Wer weiss Rat?
Ich bin für jeden Tip dankbar.
mfg
K.Dreger
Re: Geburtsurkunde
Ansgar Mantey, Freitag, 17.02.2012, 19:30 (vor 5052 Tagen) @ Klaus Dreger
Hallo Klaus
Was ist denn deine Mutter geboren ???
Wie lautet ihr Mädchenname ???
Wann ist die Familie nach Deutschland zurückgekehrt ??
Mit weiteren Hinweisen wird man Dir möglicher weiterhelfen können
mfg
Ansgar
Re: Geburtsurkunde
Ansgar Mantey, Freitag, 17.02.2012, 19:36 (vor 5052 Tagen) @ Klaus Dreger
Re: Geburtsurkunde
Klaus Dreger
, Freitag, 17.02.2012, 19:49 (vor 5052 Tagen) @ Ansgar Mantey
Meine Mutter ist am 11.2.1918 in Kolowert Kreis Rowne geboren,
die Eltern waren Wilhelm und Adolfine Kebernik geb.Müller
lt.Geburts und Taufschein ist meine Mutter am 8.9.1918 getauft worden.
Re: Geburtsurkunde
Ansgar Mantey, Freitag, 17.02.2012, 20:25 (vor 5052 Tagen) @ Klaus Dreger
Hallo
Dann solltest Du hier nach der Geburtsurkunde fragen.
In vielen polnischen Archiven kannst Du die Anfrage in deutsch stellen. Du wirst aber eine Antwort in polnisch erhalten ...
Ich denke mal es ist sinnvoll eine beglaubigte Kopie deiner Geburtsurkunde hinzuzufügen um den Datenschutzanforderungen genüge zu tun und deinen Anspruch zu bestätigen..
Ich selbst habe mit dem Archiv noch keine Erfahrung gemacht, aber das wäre der Weg den ich beschreiten würde. Mögen mich andere Leser dahin berichtigen ...
mfg
Ansgar
Hallo Klaus Dreger,
Das Amt in unserer Stadt erkennt die Geburtsurkunde nicht an.
Womit wird diese Ablehnung denn begründet?
Bisher ist mir ein solcher Fall nicht bekannt. Nur wenige können sagen, daß sie überhaupt ein Originaldokument besitzen. Und hier wird das Original nicht anerkannt?
gerhard
Re: Geburtsurkunde
Klaus Dreger
, Freitag, 17.02.2012, 21:09 (vor 5052 Tagen) @ Gerhard König
Der Geburts und Taufschein ist nicht amtlich beglaubigt.
Es hat nur der Pastor unterschrieben.
mfg.
K.Dreger
Die Pastoren in Wolhynien waren Amtspersonen, wurden von dem jeweiligem Gouverneur des Gouvernements Wolhynien (1792-1925) oder General-Gouverneur des General-Gouvernements Kiew-Podolien-Wolhynien (1832-1915) in ihrem Amt bestätigt und waren in ihrer Amtszeit befugt Personenstandsunterlagen jeder Art auszustellen.
In dem besagten Jahr 1918 gab es in Wolhynien noch keine Standesämter.
gerhard
Re: Geburtsurkunde aus dem Ausland
Viktor Wir
, Samstag, 18.02.2012, 12:26 (vor 5051 Tagen) @ Gerhard König
Hallo
Urkunden, die im Ausland ausgestellt waren, werden in Deutschland nur dann anerkannt,wenn diese zusätzlich amtlich bestätigt sind, igal ob in Ausland oder in Deutschland. Diese Bestätigung heisst Apostil und kann von einem Notar hier in Deutschland angeleitet werden. Wenn die Urkunde nicht in deutscher Sprache geschrieben ist, brauchen Sie eine notarial beglaubigte Übersetzung dieser Urkunde, die dann einen Apostil braucht.
Freundliche Grüße
Viktor Wir
Re: Geburtsurkunde aus dem Ausland
Klaus Dreger
, Sonntag, 19.02.2012, 21:32 (vor 5050 Tagen) @ Viktor Wir
Herzlichen Dank an alle die sich die Mühe gemacht
haben mir bei meinem Problem zu helfen.
Ohne das Wolhynienforum hätte Ich das nicht geschafft.
Nochmals Danke
Klaus Dreger
